Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.
Willy Meurer
Warum gibt es das überhaupt?
In NRW gibt es das Landeshundegesetz (LHundG NRW),
das regelt wer einen Hund halten darf und was dabei beachtet werden muss.
Dieses Gesetz soll Menschen und Tiere schützen,
wenn Hunde sehr stark, groß oder von ihrer Rasse her besonders kraftvoll sind.
Wann brauche ich einen Sachkundenachweis?
Der Sachkundenachweis ist sozusagen der „Führerschein für Hundehalter“.
Hier zeigst du, dass du dich mit Hunden auskennst, also weißt,
wie man sie richtig hält, erzieht und sicher führt.
Du brauchst einen Sachkundenachweis, wenn du:
1) einen "großen Hund" hast, der:
- über 40 cm Schulterhöhe hat
oder
- über 20 kg Gewicht hat
2) einen "Hund bestimmter Rasse" hältst, also einen:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
- oder einen Mischling aus diesen Rassen
Wann brauche ich eine Verhaltensprüfung?
Die "Hunde bestimmter Rassen" haben Maulkorb- und Leinenpflicht.
Um deinen Hund von dieser Pflicht zu befreien, kannst du die Verhaltensprüfung machen. Besteht ihr die Prüfung kann dir das Ordnungsamt die Maulkorb- und/oder Leinenbefreiung für dich und deinen geprüften Hund erteilen.
Du kannst die Verhaltensprüfung absolvieren,
wenn dein Hund eine Zugehörigkeit zu diesen Rassen hat:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
- oder einen Mischling aus diesen Rassen
Wenn mein Hund keiner dieser Rassen entspricht?
Wenn dein Hund kein großer Hund ist oder keiner dieser Rassen entspricht und du trotzdem einen Sachkundenachweis oder einen Verhaltenstest brauchst, zählt er zu den sogenannten "gefährlichen Hunden". Diese Hunde dürfen ausschließlich von einem Amtstierarzt geprüft werden. Auch der Sachkundenachweis zum führen von "gefährlichen Hunden" kann nicht von einer anerkannten Sachverständigen-Stelle erbracht werden, sondern muss von einem Amtstierarzt ausgestellt werden.
Dein Hund zählt als "gefährlicher Hunde", wenn er:
1) einer dieser Rassen angehört:
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- oder einen Mischling aus diesen Rassen
2) Im Einzelfall als "Gefährlich" eingestuft wird, wenn:
- eine aggressivitäts-steigernde Zucht, Kreuzung oder Ausbildung vorliegt
- er im beginn oder fertigen Ausbildung zum Schutzhund oder Zivilschärfe ist
- er bei Menschen gebissen hat ohne Verteidigung gegen eine Straftat
- er jemanden gefahrdrohend angesprungen hat
- er Hunde gebissen hat, ohne vorherigen Angriff des anderen oder wenn der andere unterwürfig war
- er unkontrolliert andere Tiere gehetzt, gebissen oder gerissen hat
Weitere Infos rund um das Landeshundegesetz?
Der Hund begleitet dich im Glück, weicht aber auch in der Not nicht zurück
Unbekannt
