Sachkunde-bescheinigung
und Verhaltensprüfung
Sachkundebescheinigung und Verhaltensprüfung
Sachkundebescheinigung und Verhaltensprüfung
Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe..
Willy Meurer
Sachkundenachweis
&
Verhaltensprüfung
Sachkundenachweis
&
Verhaltensprüfung
Warum gibt es das überhaupt?
In NRW gibt es das Landeshundegesetz (LHundG NRW),
das regelt wer einen Hund halten darf und was dabei beachtet werden muss.
Dieses Gesetz soll Menschen und Tiere schützen,
wenn Hunde sehr stark, groß oder von ihrer Rasse her besonders kraftvoll sind.
Wann brauche ich einen Sachkundenachweis?
Der Sachkundenachweis ist sozusagen der „Führerschein für Hundehalter“.
Hier zeigst du, dass du dich mit Hunden auskennst, also weißt,
wie man sie richtig hält, erzieht und sicher führt.
Du brauchst einen Sachkundenachweis, wenn du:
1) einen "großen Hund" hast, der:
- über 40 cm Schulterhöhe hat
oder
- über 20 kg Gewicht hat
2) einen "Hund bestimmter Rasse" hältst, also einen:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
- oder einen Mischling aus diesen Rassen
Wann brauche ich eine Verhaltensprüfung?
Die "Hunde bestimmter Rassen" haben Maulkorb- und Leinenpflicht.
Um deinen Hund von dieser Pflicht zu befreien, kannst du die Verhaltensprüfung machen. Besteht ihr die Prüfung kann dir das Ordnungsamt die Maulkorb- und/oder Leinenbefreiung für dich und deinen geprüften Hund erteilen.
Du kannst die Verhaltensprüfung absolvieren,
wenn dein Hund eine Zugehörigkeit zu diesen Rassen hat:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
- oder einen Mischling aus diesen Rassen
Wenn mein Hund keiner dieser Rassen entspricht?
Wenn dein Hund kein großer Hund ist oder keiner dieser Rassen entspricht und du trotzdem einen Sachkundenachweis oder einen Verhaltenstest brauchst, zählt er zu den sogenannten "gefährlichen Hunden". Diese Hunde dürfen ausschließlich von einem Amtstierarzt geprüft werden. Auch der Sachkundenachweis zum führen von "gefährlichen Hunden" kann nicht von einer anerkannten Sachverständigen-Stelle erbracht werden, sondern muss von einem Amtstierarzt ausgestellt werden.
Dein Hund zählt als "gefährlicher Hunde", wenn er:
1) einer dieser Rassen angehört:
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- oder einen Mischling aus diesen Rassen
2) Im Einzelfall als "Gefährlich" eingestuft wird, wenn:
- eine aggressivitäts-steigernde Zucht, Kreuzung oder Ausbildung vorliegt
- er im beginn oder fertigen Ausbildung zum Schutzhund oder Zivilschärfe ist
- er bei Menschen gebissen hat ohne Verteidigung gegen eine Straftat
- er jemanden gefahrdrohend angesprungen hat
- er Hunde gebissen hat, ohne vorherigen Angriff des anderen oder wenn der andere unterwürfig war
- er unkontrolliert andere Tiere gehetzt, gebissen oder gerissen hat
Weitere Infos rund um das Landeshundegesetz?
Wann brauche ich einen Sachkundenachweis?
Der Sachkundenachweis ist sozusagen der „Führerschein für Hundehalter“.
Hier zeigst du, dass du dich mit Hunden auskennst, also weißt,
wie man sie richtig hält, erzieht und sicher führt.
Du brauchst einen Sachkundenachweis, wenn du:
1) einen "großen Hund" hast, der:
- über 40 cm Schulterhöhe hat
oder
- über 20 kg Gewicht hat
2) einen "Hund bestimmter Rasse" hältst, also einen:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
- oder einen Mischling aus diesen Rassen
Wann brauche ich eine Verhaltensprüfung?
Die "Hunde bestimmter Rassen" haben Maulkorb- und Leinenpflicht.
Um deinen Hund von dieser Pflicht zu befreien, kannst du die Verhaltensprüfung machen. Besteht ihr die Prüfung kann dir das Ordnungsamt die Maulkorb- und/oder Leinenbefreiung für dich und deinen geprüften Hund erteilen.
Du kannst die Verhaltensprüfung absolvieren,
wenn dein Hund eine Zugehörigkeit zu diesen Rassen hat:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
- oder einen Mischling aus diesen Rassen
Wenn mein Hund keiner dieser Rassen entspricht?
Wenn dein Hund kein großer Hund ist oder keiner dieser Rassen entspricht und du trotzdem einen Sachkundenachweis oder einen Verhaltenstest brauchst, zählt er zu den sogenannten "gefährlichen Hunden". Diese Hunde dürfen ausschließlich von einem Amtstierarzt geprüft werden. Auch der Sachkundenachweis zum führen von "gefährlichen Hunden" kann nicht von einer anerkannten Sachverständigen-Stelle erbracht werden, sondern muss von einem Amtstierarzt ausgestellt werden.
Dein Hund zählt als "gefährlicher Hunde", wenn er:
1) einer dieser Rassen angehört:
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- oder einen Mischling aus diesen Rassen
2) Im Einzelfall als "Gefährlich" eingestuft wird, wenn:
- eine aggressivitäts-steigernde Zucht, Kreuzung oder Ausbildung vorliegt
- er im beginn oder fertigen Ausbildung zum Schutzhund oder Zivilschärfe ist
- er bei Menschen gebissen hat ohne Verteidigung gegen eine Straftat
- er jemanden gefahrdrohend angesprungen hat
- er Hunde gebissen hat, ohne vorherigen Angriff des anderen oder wenn der andere unterwürfig war
- er unkontrolliert andere Tiere gehetzt, gebissen oder gerissen hat
Weitere Infos rund um das Landeshundegesetz?
Ab wann kann ich die Verhaltensprüfung machen?
Sobald dein Hund das Mindestalter von 24 Monaten erreicht hat.
Wenn mein Hund das Mindestalter noch nicht erreicht hat?
Du hast du die Möglichkeit, dir eine befristete Befreiung von der Behörde ausstellen zu lassen. Hierfür musst du regelmäßig (mindestens alle 2 Wochen) bei einem Junghundekurs, in einer Hundeschule oder bei einem Trainer mit der § 11 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe f) erlaubnis, trainieren. Die Hundeschule oder der Trainer stellen dir eine Bescheinigung über die regelmäßige Teilnahme an dem Kurs aus und du kannst diese Bescheinigung dann an deine zuständige Behörde schicken, welche dir dann die befristete Maulkorb und Leinenbefreiung austellen kann.
! ! Wichtig ! !
Die Hundeschule/ der Trainer sind dazu verpflichtet, deinem Ordnungsamt zu melden, solltest du länger nicht zum Kurs erscheinen.
Was wird bei der Verhaltensprüfung abgefragt?
Bei der Verhaltensprüfung wird zum einen das Verhalten deines Hundes in verschiedenen Alltagssituationen geprüft.
Also wie er sich z.B. gegenüber Menschen und anderen Hunden verhält, wie er sich gegenüber lauten Geräuschen und im Straßenverkehr verhält.
Zum anderen wird der "Gehorsam" überprüft, das heißt Grundsignale wie z.B. Sitz, Platz, ... sowie unverzichtbare Alltagssignale wie z.B. Rückruf, Leinenführigkeit, ...
Wann muss ich den Sachkundenachweis einreichen?
Sobald du deinen Hund anmeldest, bist du verpflichtet auch einen Sachkundenachweis einzureichen, soweit dein Hund größer als 40cm oder schwerer als 20kg ist oder einer der "bestimmten Rassen" angehört. Den Sachkundenachweis kannst du bei deinem zuständigen Ordnungsamt einreichen.
! ! Wichtig ! !
Du wirst nicht automatisch darauf hingewiesen, dass du einen Sachkundenachweis brauchst. Die Behörden sind dazu nicht verpflichtet.
Was sind die Kosten?
Die Preise für den Sachkundenachweis
für "große Hunde",
für "Hunde bestimmter Rassen"
und
für die Verhaltensprüfung
findest du bei uns unter "Angebot".
Was ist der Unterschied zum Hundeführerschein?
Der Sachkundenachweis wie auch die Verhaltensprüfung sind laut dem Landeshundegesetzt NRW vorgeschrieben und müssen gemacht werden, soweit man einen "großen Hund" oder einen "Hund bestimmter Rassen" hat (Sachkundenachweis) oder seinen "Hund bestimmter Rassen" von der Maulkorb- und/oder Leinenpflicht befreien lassen möchte (Verhaltensprüfung).
Der IG Hundeführerschein dagegen ist hier in NRW noch nicht Pflicht und ist somit freiwillig. Dafür ist der IG Hundeführerschein in allen Bundesländern anerkannt, in denen er auch Pflicht ist. Die Theorieprüfung des IG Hundeführerscheins kann als Sachkundenachweis gelten, das entscheidet die für dich und deinen Hund zuständige Behörde.
Verhaltensprüfung: Geht eine zweite Person für einen Hund?
Ja, eine weitere eingetragene Person kann ebenfalls am gleichen Tag die Verhaltensprüfung ablegen.
! ! Wichtig ! !
Aus Rücksicht auf den Hund, werden nicht mehr als 2 Personen mit dem gleichen Hund an einem Tag geprüft.
Was muss ich zur Sachkundenachweis-Prüfung mitbringen?
Du brauchst für die Sachkundeprüfung:
- deinen gültigen Personalausweis
- und dein Wissen rund um den Hund ;-)
Was muss ich zur Verhaltensprüfung mitbringen?
Für die Verhaltensprüfung brauchst du:
- deinen gültigen Personalausweis
- das Impfheft deines Hundes
- ggf. die Chipnummer (falls diese nicht im Impfausweis steht)
- einen gut sitzenden Maulkorb
- kurze (max. 1,5m), reißfeste Führleine
- den Sachkundenachweis
Ab wann kann ich die Verhaltensprüfung machen?
Sobald dein Hund das Mindestalter von 24 Monaten erreicht hat.
Wenn mein Hund das Mindestalter noch nicht erreicht hat?
Du hast du die Möglichkeit, dir eine befristete Befreiung von der Behörde ausstellen zu lassen. Hierfür musst du regelmäßig (mindestens alle 2 Wochen) bei einem Junghundekurs, in einer Hundeschule oder bei einem Trainer mit der § 11 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe f) erlaubnis, trainieren. Die Hundeschule oder der Trainer stellen dir eine Bescheinigung über die regelmäßige Teilnahme an dem Kurs aus und du kannst diese Bescheinigung dann an deine zuständige Behörde schicken, welche dir dann die befristete Maulkorb und Leinenbefreiung austellen kann.
! ! Wichtig ! !
Die Hundeschule/ der Trainer sind dazu verpflichtet, deinem Ordnungsamt zu melden, solltest du länger nicht zum Kurs erscheinen.
Was wird bei der Verhaltensprüfung abgefragt?
Bei der Verhaltensprüfung wird zum einen das Verhalten deines Hundes in verschiedenen Alltagssituationen geprüft.
Also wie er sich z.B. gegenüber Menschen und anderen Hunden verhält, wie er sich gegenüber lauten Geräuschen und im Straßenverkehr verhält.
Zum anderen wird der "Gehorsam" überprüft, das heißt Grundsignale wie z.B. Sitz, Platz, ... sowie unverzichtbare Alltagssignale wie z.B. Rückruf, Leinenführigkeit, ...
Wann muss ich den Sachkundenachweis einreichen?
Sobald du deinen Hund anmeldest, bist du verpflichtet auch einen Sachkundenachweis einzureichen, soweit dein Hund größer als 40cm oder schwerer als 20kg ist oder einer der "bestimmten Rassen" angehört. Den Sachkundenachweis kannst du bei deinem zuständigen Ordnungsamt einreichen.
! ! Wichtig ! !
Du wirst nicht automatisch darauf hingewiesen, dass du einen Sachkundenachweis brauchst. Die Behörden sind dazu nicht verpflichtet.
Was sind die Kosten?
Die Preise für den Sachkundenachweis
für "große Hunde",
für "Hunde bestimmter Rassen"
und
für die Verhaltensprüfung
findest du bei uns unter "Angebot".
Was ist der Unterschied zum Hundeführerschein?
Der Sachkundenachweis wie auch die Verhaltensprüfung sind laut dem Landeshundegesetzt NRW vorgeschrieben und müssen gemacht werden, soweit man einen "großen Hund" oder einen "Hund bestimmter Rassen" hat (Sachkundenachweis) oder seinen "Hund bestimmter Rassen" von der Maulkorb- und/oder Leinenpflicht befreien lassen möchte (Verhaltensprüfung).
Der IG Hundeführerschein dagegen ist hier in NRW noch nicht Pflicht und ist somit freiwillig. Dafür ist der IG Hundeführerschein in allen Bundesländern anerkannt, in denen er auch Pflicht ist. Die Theorieprüfung des IG Hundeführerscheins kann als Sachkundenachweis gelten, das entscheidet die für dich und deinen Hund zuständige Behörde.
Verhaltensprüfung: Geht eine zweite Person für einen Hund?
Ja, eine weitere eingetragene Person kann ebenfalls am gleichen Tag die Verhaltensprüfung ablegen.
! ! Wichtig ! !
Aus Rücksicht auf den Hund, werden nicht mehr als 2 Personen mit dem gleichen Hund an einem Tag geprüft.
Was muss ich zur Sachkundenachweis-Prüfung mitbringen?
Du brauchst für die Sachkundeprüfung:
- deinen gültigen Personalausweis
- und dein Wissen rund um den Hund ;-)
Was muss ich zur Verhaltensprüfung mitbringen?
Für die Verhaltensprüfung brauchst du:
- deinen gültigen Personalausweis
- das Impfheft deines Hundes
- ggf. die Chipnummer (falls diese nicht im Impfausweis steht)
- einen gut sitzenden Maulkorb
- kurze (max. 1,5m), reißfeste Führleine
- den Sachkundenachweis
Der Hund begleitet dich im Glück, weicht aber auch in der Not nicht zurück
Unbekannt
